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Schneeräumen: Pflichten, Zeiten & rechtliche Regeln

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Schneeräumen: Pflichten, Zeiten & rechtliche Regeln

Schneeräumen: Rechtliche Pflichten und praktische Anleitung für Hausbesitzer und Mieter

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Hausbesitzer und Mieter müssen Schnee und Eis auf Gehwegen und Einfahrten räumen
  • Räumzeiten liegen werktags zwischen 7 und 20 Uhr, sonntags später (je nach Satzung)
  • Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder und Haftung für Unfallschäden

Manchmal sind es die kleinen Dinge, die große Probleme verursachen – wie Schnee und Eis vor der Haustür. Wer im Süden Deutschlands lebt, kennt das Problem: Nach einer Winternacht liegt eine weiße Decke auf den Gehwegen. Doch wer muss eigentlich räumen und wann? Die Antwort ist entscheidend, um Bußgelder und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Wer ist für das Schneeräumen verantwortlich?

In der Regel sind Hausbesitzer verpflichtet, die vor ihrem Grundstück liegenden öffentlichen Gehwege von Schnee und Eis zu befreien. Diese Pflicht wird als „Verkehrssicherungspflicht" bezeichnet. Auch Mieter können zur Räumpflicht herangezogen werden – meist ist dies in der Hausordnung oder dem Mietvertrag festgehalten. Wer diese Pflicht auf andere übertragen möchte, sollte dies schriftlich regeln und eine zuverlässige Person oder ein Unternehmen beauftragen. Wichtig: Die Verantwortung bleibt beim Eigentümer, auch wenn die Arbeit delegiert wird.

Wann muss Schnee geräumt werden – die geltenden Räumzeiten?

Die genauen Zeiten für das Schneeräumen sind in der kommunalen Satzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde festgelegt. Im Allgemeinen müssen Gehwege werktags ab 7 Uhr bis 20 Uhr geräumt sein. An Sonn- und Feiertagen beginnt die Räumpflicht oft erst später, etwa ab 9 oder 10 Uhr. Die Räumung sollte so schnell wie möglich nach Schneefall erfolgen, um Fußgänger und Fahrradfahrer nicht zu gefährden. Ein Blick in die lokale Satzung klärt die exakten Vorgaben vor Ort.

Was muss konkret geräumt werden?

Die Räumpflicht betrifft primär öffentliche Gehwege und Fußwege vor dem eigenen Grundstück. Auch Bushaltestellen und Treppen im Eingangsbereich fallen häufig darunter. Zusätzlich sollten Einfahrten und private Parkplätze geräumt werden, um Besucher und die eigene Haftung zu schützen. Besonders auf Treppen und glatten Flächen ist gründliches Räumen entscheidend. Eine flache Schneeschieber oder Besen reicht oft aus – aggressive Kratzer können den Untergrund beschädigen.

Streumittel: Was ist erlaubt, was nicht?

Reines Streusalz ist in vielen Kommunen verboten oder stark eingeschränkt, da es Böden und Pflanzen belastet sowie Hunde- und Katzenpfoten verletzt. Stattdessen sollten umweltfreundliche Alternativen wie Sand, Splitt oder Granulat verwendet werden. Diese bieten ausreichend Rutschsicherheit und sind ungefährlich für Umwelt und Tiere. Die jeweilige Gemeinde-Satzung gibt klare Vorgaben, welche Streumittel zulässig sind. Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei der Stadtreinigung oder dem Ordnungsamt.

Haftung: Was passiert bei Vernachlässigung?

Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder von der Gemeinde. Noch wichtiger: Bei Unfällen haften Hausbesitzer persönlich. Stürzt ein Fußgänger auf unsicherem Untergrund und wird verletzt, kann diese Person Schadensersatz fordern. Eine Haftpflichtversicherung ist daher ratsam. Im schlimmsten Fall kann Fahrlässigkeit sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Eine dokumentierte, regelmäßige Räumung schützt vor solchen Risiken.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich auch nachts räumen?
Nein. Die Räumpflicht ist zeitlich begrenzt. Nachts, außerhalb der festgesetzten Zeiten, entfällt die Räumpflicht.

Darf ich Schnee auf die Straße schieben?
Nein. Schnee muss auf dem eigenen Grundstück gelagert oder fachgerecht entsorgt werden. Das Schieben auf die Straße gefährdet den Verkehr.

Gilt die Räumpflicht auch bei Glatteis?
Ja. Glatteis muss ebenfalls durch Räumen und Streuen unschädlich gemacht werden, um Rutschgefahr zu minimieren.

Halten Sie sich an die lokalen Räumzeiten und nutzen Sie umweltfreundliche Streumittel. So schützen Sie sich selbst vor Bußgeldern und Haftungsrisiken – und tragen zugleich zu sicheren Wegen für alle bei.

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