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Kehrwoche – Pflichten und Regeln erklärt

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Kehrwoche – Pflichten und Regeln erklärt

Kehrwoche – Was muss ich wirklich machen und was nicht?

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Kehrwoche ist in Schwaben und Baden eine rechtliche Pflicht für Mieter in Mehrfamilienhäusern
  • Gehweg, Hof und Treppenhaus gehören dazu – nicht aber private Wohnräume
  • Der genaue Umfang ist im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgehalten

Eine kleine Frage taucht jedes Jahr aufs Neue auf: Wer ist diese Woche dran mit kehren und putzen? In Schwaben und Baden ist die Kehrwoche eine alte Tradition und gleichzeitig eine rechtliche Pflicht. Doch viele Mieter sind unsicher, was genau sie machen müssen und wo ihre Grenzen liegen.

Was ist die Kehrwoche überhaupt?

Die Kehrwoche ist ein Wechselsystem in Mehrfamilienhäusern, bei dem Mieter reihum die Gemeinschaftsflächen reinigen. Diese Tradition stammt aus Zeiten, in denen es keine Hausmeister gab. Heute ist die Kehrwoche in vielen Mietverträgen verankert und damit rechtlich bindend. Jeder Miethaushalt ist verpflichtet, seinen zugewiesenen Wochen nachzukommen.

Was gehört dazu – Gehweg, Hof, Treppenhaus?

Die Kehrwoche umfasst in der Regel alle Gemeinschaftsflächen im Haus. Dazu gehören das Treppenhaus, der Hausflur, die Eingangsbereiche und oft auch der Gehweg vor dem Haus. Auch der Innenhof oder gemeinsame Grünanlagen können Teil der Aufgaben sein. Was genau zu kehren und putzen ist, steht aber im Mietvertrag oder in der Hausordnung. Wichtig: Ihre private Wohnung gehört nicht dazu – nur die gemeinsam genutzten Bereiche.

Wann bin ich dran – das Wechsel-System erklärt

Bei der Kehrwoche wird nach einem festgelegten Plan vorgegangen. Ist beispielsweise ein Haus mit zehn Parteien, kommt jede Familie alle zehn Wochen einmal dran. Der genaue Rhythmus steht normalerweise in der Hausordnung oder am schwarzen Brett im Flur. Manche Häuser arbeiten mit wöchentlichem Wechsel, andere mit monatlichem. Die Kehrwoche erstreckt sich meist von Montag bis Sonntag und muss bis zum Wochenende erledigt sein.

Was passiert bei Streit oder Nichterfüllung?

Ignoriert ein Mieter seine Kehrwoche, kann das zu Problemen führen. Der Vermieter oder die Hausgemeinschaft können zunächst eine Mahnung aussprechen. Im schlimmsten Fall kann dies sogar ein Grund für eine Kündigung sein – besonders bei wiederholtem Verstoß. Auch Nachbarn dürfen die Mieterin oder den Mieter auf Erfüllung hinweisen. Wer beruflich nicht kann, sollte rechtzeitig einen Nachbarn fragen, ob dieser die Woche tauscht.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meine Kehrwoche tauschen?
Ja, das ist möglich. Sprechen Sie mit einem anderen Mieter und einigen Sie sich auf einen Tausch. Informieren Sie den Vermieter oder tragen Sie den Wechsel in die vorgesehene Liste ein. So gibt es keine Missverständnisse.

Was wenn ich krank bin und nicht kehren kann?
Auch bei Krankheit sollten Sie versuchen, einen Tausch zu organisieren. Ist das unmöglich, informieren Sie den Vermieter. In Notfällen können professionelle Reinigungskräfte einspringen – die Kosten trägt aber meist der Mieter selbst.

Gehört Schneeschippen auch zur Kehrwoche?
Das ist unterschiedlich geregelt. Manche Hausordnungen sehen Schneeräumung vor, andere nicht. Überprüfen Sie Ihren Mietvertrag. Winter-Dienste werden oft sepertat geregelt oder übernimmt der Vermieter selbst.

Halten Sie sich an die Hausordnung und kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten. Mit gegenseitiger Rücksicht funktioniert die Kehrwoche auch heute noch und trägt zu einem sauberen, angenehmen Wohnumfeld bei.

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